Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma Hepting Media, (im Folgenden: Die Agentur genannt), und den Vertragspartnern, im Folgenden „Kunden“ genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Die Agentur nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit den Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

 

2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Vertragssprache ist deutsch.

 

3 Präsentation

Wird in Folge von Entwürfen von Kunden kein Auftrag an die Agentur erteilt, bleiben alle vorgestellten Ideen, Entwürfe und weiteren Leistungen Eigentum der Agentur. Der Kunde darf in diesem Fall keine der genannten Leistungen nutzen, bearbeiten oder als Grundlage eigenen Materials zu verwenden.

 

4 Vergütung

Wenn nicht anders vereinbart, rechnet die Agentur auf Basis der Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand ab. Angebote und Kalkulationen sind nicht bindend da es zu Überschreirungen und Mehraufwand kommen kann. Überschreitet der Mehraufwand 10% der Kalkulation, wird die Agentur schriftlich darauf hinweisen.

Honoraransprüche der Agentur entstehen auch im Falle von Leistungen, die nicht Teil eines Kostenvoranschlags waren. Ein Kostenvoranschlag gilt spätestens als freigegeben, sollte der Kunde innerhalb von 7 Werktagen den Inhalt des Kostenvoranschlags oder der Benachrichtigung eines Mehraufwandes widersprochen hat.

Bei Realisierung größerer Projekte vereinbaren wir eine Anzahlung von 30% des kalkulierten Gesamtauftrags zur Liquiditätssicherung. Im Falle einer Stornierung des Auftrags vor Beginn der Arbeiten erstatten wir den Betrag komplett zurück, nach Beginn der Arbeiten erstatten wir anteilig unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Arbeitsstunden oder Fremdleistungen.

 

5 Fremdkosten

Zusätzlich im Rahmen der Leistungserbringung entstanden Kosten, z.B. für Fotografen, Illustratoren, Designern sowie weitere Aufwendungen für Telefon, Fax, Kurierdienste sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten. Dies gilt nicht, wenn dies im Vorfeld ausdrücklich widersprochen wird. Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zur Auftragserfüllung an Dritte weiterzugeben.

 

6 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Vertragsstrafe

 

Alle von der Agentur erstellten Entwürfe, Konzepte, Ideen und Druckvorlagen sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG. Dies gilt auch dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen.

Sämtliche Leistungen der Agentur dürfen daher nicht ohne Zustimmung der Agentur genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an die Agentur zu zahlen.

Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung.

Erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages gehen Rechte auf den Auftraggeber über. Die Übertragung dieser eingeräumten Nutzungsrechte, auch an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen, sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu. Bei Veröffentlichungen wird die Agentur in üblicher Form als Urheber genannt.

Alle für Kunden erstellte Werbemittel können angemessen und branchenüblich signiert und als Referenz publiziert werden. Das Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen der Agentur geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

 

7 Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe

Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Der Kunde hat der Agentur verauslagten Zahlungen zu ersetzen, wenn die Agentur diese Ansprüche erfüllt.

Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen Bereich an eine nicht-juristische Person, wozu die Werbebranche gehört, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.

 

8 Rechnungen

Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen auch vor Beendigung einer Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch schon bevor nutzbare Teilleistungen für den Kunden vorliegen.

Bei einer Kündigung nach Auftragserteilung hat der Kunde die vereinbarte Summe zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu vermindern, die den gesparten zeitlichen Aufwendungen der Agentur entspricht.

Rechnungen der Agentur sind zahlbar nach Erhalt und innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Andernfalls kann nach Rechnungsdatum ein Zinssatz von 7% über dem Basiszinssatz berechnet werden.

 

9 Haftung

(1) Typenlisten, Prospekte, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.

(2) Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.

(3) Der Kunde hat bei Eingang unverzüglich die Ware nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden, in jedem Fall vor Fertigung. Zeigen sich erst bei Beginn der Fertigung Mängel, so ist diese sofort zu stoppen.

(4) In allen Fällen ist die Agentur sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde gibt die Agentur Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.

(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern bezüglich eines Produktes die Herstellerfirma in erreichbarer Nähe eine Reparaturmöglichkeit unterhält, kann die Agentur den Kunden darauf verweisen, die Reparatur an dieser Stelle durchführen zu lassen (Recht von der Agentur, den Fehler festzustellen und zu beheben). Hierdurch werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden nicht berührt.

(6) Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen der Agentur zu und der Kunde ist damit einverstanden, Die Agentur die Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich zu sein.

(7) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Agentur unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Agentur haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Agentur nicht.

(8) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(9) Ist die Haftung von der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(10) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.

(11) Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

(12) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

 

10 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Agentur auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Agentur selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung der Agentur.

 

(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

 

11 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Bergisch Gladbach, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Auf- enthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.

Sven Hepting

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